Haus
Räum- und Streupflicht in Schleswig-Holstein: Was Eigentümer wissen müssen
Veröffentlicht am 22. Juli 2026
Jeden Winter dieselbe Frage: Muss ich als Eigentümer den Gehweg vor meinem Haus wirklich selbst räumen? Die kurze Antwort lautet meistens ja — wie genau die Pflicht aussieht, regeln aber die Kommunen unterschiedlich. Dieser Beitrag gibt einen allgemeinen Überblick, ersetzt aber keine Rechtsberatung im Einzelfall. Für verbindliche Details gilt immer die jeweils aktuelle Satzung Ihrer Gemeinde.
Wer ist verantwortlich?
Grundsätzlich ist die Straßenreinigung — und damit auch der Winterdienst — zunächst Aufgabe der Gemeinde. Das Straßen- und Wegegesetz Schleswig-Holstein erlaubt es den Kommunen jedoch, diese Pflicht per Satzung ganz oder teilweise auf die Eigentümer der angrenzenden Grundstücke zu übertragen. Die meisten Städte und Gemeinden in Schleswig-Holstein machen davon Gebrauch — auch die Landeshauptstadt Kiel hat eine entsprechende Straßenreinigungssatzung.
Wichtig: Betroffen ist in der Regel nicht nur der selbst genutzte Wohnsitz, sondern jedes angrenzende Grundstück — also auch vermietete Häuser oder unbebaute Flächen. Als Eigentümer können Sie die Pflicht vertraglich auf Mieter übertragen, bleiben im Zweifel aber in der Verantwortung, wenn diese ihr nicht nachkommen.
Was die Pflicht konkret umfasst
Räum- und Streupflicht bedeutet in der Praxis:
- Schnee vom Gehweg räumen, sodass Fußgänger sicher und gefahrlos passieren können.
- Bei Glätte streuen, mit abstumpfenden Mitteln wie Splitt oder Sand.
- Die Fläche in ausreichender Breite freihalten, damit sich zwei Personen gefahrlos begegnen können.
- Erneut tätig werden, wenn sich während des Tages neue Glätte oder neuer Schnee bildet — die Pflicht ist nicht mit einmaligem Räumen am Morgen erledigt.
Zeiten und Umfang: Beispiel Kiel
Nach der Straßenreinigungssatzung der Landeshauptstadt Kiel muss der Gehweg werktags in der Regel ab 7 Uhr, an Sonn- und Feiertagen ab 8 Uhr von Schnee und Glätte befreit sein, üblicherweise in einer Breite von mindestens 1,50 Metern. Die Räum- und Streupflicht endet in der Regel gegen 20 Uhr abends. Bildet sich neue Glätte, muss erneut geräumt oder gestreut werden — auch mehrfach am Tag, wenn die Witterung es erfordert.
Da sich Satzungstexte ändern können und Details je nach Straße oder Gebiet abweichen, sollten Sie die aktuell gültige Straßenreinigungssatzung Ihrer Gemeinde als verbindliche Grundlage heranziehen, etwa über die Website der Stadt Kiel oder Ihrer Gemeindeverwaltung.
Womit gestreut werden darf
In vielen Kommunen — auch in Kiel — ist der Einsatz von Streusalz auf öffentlichen Gehwegen eingeschränkt oder ganz untersagt, da es Pflanzen, Böden und Gewässer schädigt. Erlaubt sind meist abstumpfende Mittel wie Sand, Splitt oder Granulat. Ausnahmen gelten oft nur für besonders gefährliche Stellen wie Treppen oder starke Gefällstrecken. Prüfen Sie die konkreten Vorgaben Ihrer Satzung, bevor Sie zum Salzstreuer greifen.
Haftung bei Unfällen
Kommt es zu einem Sturz auf einem nicht ordnungsgemäß geräumten oder gestreuten Gehweg, kann der verantwortliche Eigentümer zivilrechtlich haftbar gemacht werden — etwa für Schmerzensgeld oder Behandlungskosten. Entscheidend ist dabei häufig, ob die Pflicht objektiv verletzt wurde, zum Beispiel weil zur vorgeschriebenen Zeit noch nicht geräumt war. Eine private Haftpflichtversicherung deckt solche Ansprüche in der Regel ab, sofern die Pflicht grundsätzlich beachtet wurde und lediglich ein Einzelfall zum Schaden führte.
Was Sie tun können, wenn Sie nicht selbst räumen können
Nicht jeder Eigentümer kann oder möchte im Winter selbst mit Schaufel und Streugut vor die Tür — sei es aus Altersgründen, wegen häufiger Abwesenheit oder schlicht aus Zeitmangel. In diesem Fall lässt sich die Räum- und Streupflicht an einen Dienstleister übertragen, der die Flächen zuverlässig und dokumentiert betreut. Wichtig ist dabei eine klare vertragliche Regelung, damit im Streitfall nachvollziehbar ist, wer wann tätig geworden ist.
Häufige Fragen
Muss ich auch räumen, wenn ich mein Haus vermietet habe?
Als Eigentümer können Sie die Räum- und Streupflicht per Mietvertrag auf die Mieter übertragen. Kommen diese der Pflicht jedoch nicht nach und es passiert ein Unfall, kann unter Umständen trotzdem der Eigentümer in der Verantwortung stehen, wenn er die Übertragung nicht sauber geregelt oder die Erfüllung nicht im Blick behalten hat.
Gilt die Räumpflicht auch, wenn ich im Urlaub bin?
Ja, die Pflicht besteht unabhängig davon, ob der Eigentümer anwesend ist. Wer regelmäßig verreist, sollte für diese Zeiten eine Vertretung organisieren, etwa Nachbarn, Angehörige oder einen professionellen Winterdienst.
Was gilt bei Reihenhäusern oder Wohnungseigentum mit mehreren Parteien?
Hier regelt meist die Hausordnung oder ein Beschluss der Eigentümergemeinschaft, wer für welchen Abschnitt zuständig ist, oder es wird ein gemeinsamer Winterdienst beauftragt. Fehlt eine klare Regelung, sollte die Eigentümergemeinschaft eine verbindliche Aufteilung festlegen, um Streit und Haftungslücken zu vermeiden.
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